Pflicht zur Führung eines Firmenkontos für Gewerbetreibende und Freiberufler

Stand: 2015

Grundsätzlich ergibt sich aus den gesetzlichen Vorschriften keine Pflicht für eine getrennte Führung eines Firmenkontos und Abgrenzung zum Privatkonto bei Freiberuflern oder Gewerbetreibenden. Dennoch kann es für eine bessere Übersicht sinnvoll sein ein separates Geschäftskonto zu eröffnen, um private von beruflichen Einnahmen bzw. Ausgaben trennen zu können.

Spätestens wenn z.B. eine ausgeübte freiberufliche Tätigkeit aufgrund wegfallender bisheriger Umsatzsteuerbefreiungsvorschriften bei Kleinunternehmern nun die Abführung von Umsatzsteuerzahllasten oder Vergütungsansprüchen mit sich bringt, verlieren Steuerpflichtige schnell den Überblick, wenn geschäftliche Kontobewegungen mit privaten einher gehen. Entscheidet man sich für die Führung eines getrennten Firmenkontos, erweist sich dies schon als zweckmäßig, wenn auch nur insoweit Entnahmen aus diesem getätigt werden, dass mindestens die Höhe der fälligen Umsatzsteuerbeträge, besser noch der übrigen zu zahlenden Steuern auf dem Firmenkonto verbleiben. Gerade auch, wenn Vorauszahlungen auf die Einkommensteuer zu leisten sind. Gleiches gilt für Gewerbetreibende in dem Fall des Bestehens einer Pflicht zur doppelten Buchführung und wenn bisherige Befreiungsvorschriften bei Einzelkaufleuten nach festgelegten Gewinn- und Umsatzgrenzen nicht mehr greifen, so dass es für einen Saldenabgleich beim bebuchen des Bankkontos unerlässlich ist ein separates Konto zu führen.

Banken bieten oftmals verschiedene Geschäftskonten an, welche auf unterschiedlichen Weisen mit zumeist höheren Gebühren als private Girokonten berechnet werden.

Zur Anmeldung reicht in der Regel, wenn vorhanden, ein Gesellschaftervertrag bei Personenvereinigungen, eine Gewerbeanmeldung oder auch die Steuernummer aus. Ein Businessplan mit der Geschäftsidee wird in der Regel nicht verlangt.

Die bei privaten Girokonten üblichen, kostenlos angebotenen Leistungen, wie Überweisungen, Daueraufträge, Barauszahlungen, Lastschriften und Gutschriften, lassen sich die Banken für Geschäftskonten vielmals extra bezahlen, teilweise wird sogar jede Buchung einzeln berechnet. Hierbei gibt es verschiedene Gestaltungen, z.B. Konten mit pauschaler, monatlicher Grundgebühr, oder Konten wo keine anfällt, jedoch alle Geldbewegungen bzw. Transaktionen einzeln mit z.B. 10 Cent berechnet werden und auch Mischformen aus beiden sind möglich.

So ist es sinnvoll selbst abzuschätzen, wie viel Transaktionen monatlich bei der freiberuflichen oder gewerblichen Tätigkeit voraussichtlich anfallen werden. Kontenformen, bei denen alles mit einer pauschalen Grundgebühr abgegolten wird, wie z.B. mit 15 Euro, könnten sich als unvorteilhaft gegenüber anderen Bankangeboten zeigen, bei der jede Transaktion mit z.B. 10 Cent berechnet wird ohne fällige Grundgebühr. Das letztere Modell im Vergleich zum erst genannten kann vorteilhaft sein, wenn die Zahl aller Transaktionen unter 150 Buchungen im Monat liegt. Steigt die Anzahl, wird die erste Variante günstiger.

Bei den Mischformen ist genau zu prüfen, was im Einzelfall günstiger ist. Giro-Card bzw. EC-Karte Kosten fallen bei fast allen Banken zumeist extra an. Manche Banken bieten auch berufsgruppenabhängige Sonderkonditionen an, aber auch umsatzabhängige Modelle.

Kontokorrent Kredite beim Firmenkonto gibt es im Gegensatz zum Girokredit bei Privatkonten eher selten. Wird dies gewährt, ist dies zumeist abhängig von der Rechtsform der Firma oder von der Dauer der Geschäftsbeziehung mit der Bank.


Vorstehender Text ist nicht abschließend und ersetzt nicht die zumeist erforderliche individuelle Beratung. Für eine rechtsverbindliche und abschließende Klärung der steuerrechtlichen Sachverhalte empfehlen wir Ihnen ein persönliches Beratungsgespräch in Anspruch zu nehmen.


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