Leistungen

Leistungen allgemein:

Steuerberatung sowie unbeschränkte Hilfeleistung in Steuersachen.

Allgemein (Private und Angestellte)
 

-      Beratung in steuerlichen Angelegenheiten

-      Erstellung von Einkommensteuererklärungen

-      Vertretung im Finanzverwaltungsverfahren und vor der

Finanzgerichtsbarkeit

-      Erstellung von Steuerklärungen / Prüfung von Steuerbescheiden

-      Vertretung in steuerstrafrechtlichen Angelegenheiten


Freiberufler und Gewerbetreibende (kleine und mittelständische Unternehmen)

Erstellung von Jahresabschlüssen

-      Einnahme - Überschussrechnungen

-      Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung:

Handelsbilanzen, Steuerbilanzen, Sonder- und Ergänzungsbilanzen


Erstellung von Steuererklärungen für Personen- und Kapitalgesellschaften

-      Umsatzsteuervoranmeldungen

-      Umsatzsteuererklärungen

-      Körperschaftssteuererklärungen

-      Gewerbesteuererklärungen




Im Fokus:
Immobilien / Vermietung und Verpachtung

Gerade für ausländische Investoren, die ihr Geld in Immobilien in Deutschland anlegen möchten, gibt es zahlreiche Punkte zu beachten. Zudem eröffnet eine gezielte Sachverhaltsgestaltung diverse Möglichkeiten Steuern zu sparen. Eine Immobilie unterliegt vom Erwerb, über die Nutzung bis hin zur Veräußerung der steuerlichen Erfassung. Dabei können eine Vielzahl von Besteuerungsarten berührt werden, wie z.B. die Grunderwerbsteuer, die Erbschaftsteuer, die Grundsteuer bis hin zu den Besteuerungsarten der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Teil des Leistungsumfangs im Rahmen der steuerlichen Berücksichtigung von Immobilien, ist daher unter anderem die Prüfung von Grunderwerbsteuer- und Grundsteuerbescheiden sowie die Ermittlung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung in Form von Jahresabschlüssen bzw. Einnahme- / Überschussrechnungen für die Bemessung der Einkommen- oder Körperschaftsteuer. Eine besondere Bedeutung kommt bei der steuerlichen Berücksichtigung auch der Lage der Immobilie zu, da sich hieraus besondere steuerrechtliche Folgen ergeben können. So ist die Grunderwerbsteuer in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich hoch geregelt. Sie beträgt z.B. in Berlin derzeit 6,0 % und in Brandenburg 6,5 % der Erwerbskosten bei einem Kauf (Stand 2016).



Hotel / Hotelimmobilien

Auch bei Hotelimmobilien gilt es verschiedene steuerliche Aspekte zu beachten. Ob bei Unternehmensneugründungen von Hotelbetrieben, dem Erwerb oder im laufenden Hotelbetrieb, kommt es auf eine fundierte steuerliche Betreuung an. Zu den angebotenen Leistungen gehört die Erstellung von Steuererklärungen sowie die Fertigung der Jahresabschlüsse, die Durchführung der Finanz- und Lohnbuchhaltung und die Hilfestellung bei komplexen vertraglichen Planungen und Gestaltungen.



Architekten / Ingenieure

Das Berufsfeld der Architekten ist ebenso vielfältig wie komplex und beinhaltet beispielswiese die Fachrichtungen Innenarchitektur, Stadtplanung sowie Landschaftsplanung. Meist arbeiten Architekten freiberuflich, oder angestellt in mittleren bis großen Architekturbüros. Doch die sich verändernde Marktsituation wirkt sich auch auf die Einsatzmöglichkeiten von Architekten aus, so dass bei Selbständigkeit auch eine gewerbliche Tätigkeit mit den entsprechenden steuerlichen Folgen vorliegen kann.

Entsprechendes gilt für Ingenieursberufe, wie zum Beispiel den des Bauingenieurs, Vermessungsingenieurs oder bei Maschinenbauingenieuren.

Der Leistungsumfang der steuerrechtlichen Beratung und Vertretung für selbständige Architekten und Ingenieure umfasst die Erstellung von Einnahme- / Überschussrechnungen, sowie das Erstellen von Steuererklärungen für die jeweiligen Veranlagungszeiträume. Bei der Pflicht zur Bilanzierung ist zudem die Erstellung eines Jahresabschlusses erforderlich.



IT- Programmierer / Softwareentwickler

Teil des Leistungsumfangs ist die berufsbezogene steuerliche Beratung, zugeschnitten auf die Branche des Programmierers / Softwareentwicklers oder Webentwickler im Bezug auf IT-Programmierung. Dazu gehört die Erstellung von Einnahme- / Überschussrechnungen sowie die Erstellung von Steuererklärungen für die jeweiligen Veranlagungszeiträume.



Medien / Medienberufe

Zum Leistungsumfang im Bereich Medien- und Medienberufen zählt bei Produktionsfirmen wie im Bereich Filmproduktion (Kino-, Werbe- oder Fernsehfilm) oder im Bereich Printmedien (Verlage von Zeitungen und Magazinen) die Buchhaltung bzw. Kontierung aller laufenden Geschäftsvorfälle und je nach Gesellschaftsform die Erstellung des Jahresabschlusses sowie die Erstellung aller notwendigen Steuererklärungen. Bei Selbständigen bzw. Freiberuflern bieten wir die Ermittlung der Einnahmen in Form einer Einnahme - Überschussrechnung wie z.B. bei freiberuflich arbeitenden Journalisten, Mediengestaltern und Designern sowie die Erstellung der Einkommensteuererklärung oder Umsatzsteuererklärung mit Umsatzsteuervoranmeldungen an. Bei Anstellungsverhältnissen wie beispielsweise dem des Artdirector, Bildredakteurs oder Kameramanns ist der Überschuss der Einnahmen über Aufwendungen branchentypisiert zu bestimmen und eine Einkommensteuererklärung zu fertigen.



Psychologen / Physiotherapeuten

Zum Leistungsumfang der steuerrechtlichen Beratung und Vertretung für den Berufsbereich selbständiger Psychologen / Physiotherapeuten gehört die Erstellung von Einnahme- / Überschussrechnungen sowie das Erstellen von Steuererklärungen für die jeweiligen Veranlagungszeiträume, die Kalkulation der steuerlichen Belastung und Begünstigungen beim Praxiserwerb, der Praxiserweiterung oder der Praxisübergabe an einen Nachfolger; insbesondere im Hinblick auf die steuerrechtlichen Nachfolge-, Ruhestands- und Praxisbetriebsaufgaberegelungen.


SBB Steuerrecht Berlin - Steuerberatung, steuerliche Hilfeleistung. Steuerkanzlei in Berlin am Kurfürstendamm in Charlottenburg-Wilmersdorf direkt neben den Stadtbezirken Mitte, Schöneberg, Steglitz, Zehlendorf und dem Grunewald.


 





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